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Ayahuasca: Sind die Blätter von Psychotria viridis bzw. die Liane von Banisteriopsis caapi illegal?

Ayahuasca: Sind die Blätter von Psychotria viridis bzw. die Liane von Banisteriopsis caapi illegal?

Sind die Blätter von Psychotria viridis und die Liane von Banisteriopsis caapi grundsätzlich illegal in Deutschland, oder erst wenn man die beide zusammen kombiniert bzw. wenn man sie verarbeitet, um bestimmten Substanzen daraus zu extrahieren, fallen sie unter den Betäubungsmittelgesetz? Anders gesagt: Wann genau versteht man, dass diesen Pflanzenteile zum Zwecke der Berauschung gedacht sind?
Vielen Dank im Voraus für die Erklärung!
 


Dr.-Frühling-Team:

 
Hallo,
 
zunächst: Der Umgang mit beiden Pflanzen ist legal, solange keine Konsumabsicht vorliegt, die Pflanzen also bspw. als Zierpflanzen verwendet werden.
 
Die aus Südamerika stammenden Pflanzen werden häufig unter anderem zu dem halluzinogenen Trank Ayahuasca verkocht. Die Blätter der Psychotria Viridis enthalten das psychoaktive Tryptamin-Alkaloid DMT.  Die Liane Banisteriopsis caapi enthält unter anderem Harmin und Harmalin, sogenannte MAO-Hemmer.

DMT ist in Deutschland im BtmG aufgeführt. Besitz und Handel von DMT-haltigen Pflanzenbestandteilen und Substanzen zu Konsumzwecken sind daher strafbar. MAO-Hemmer fallen bei Konsumzwecken unter das AMG (Arzneimittelgesetz). Für die Herstellung und den Handel von MAO-Hemmer-haltigen Substanzen macht man sich ohne eine Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ebenfalls strafbar. D.h. sobald eine Konsumabsicht nachzuweisen ist, trifft dies auch für die einzelnen Pflanzenteile zu, nicht erst bei deren (gemeinsamer) Verarbeitung.

Bestimmte Anbieter*innen, die beide Pflanzenbestandteile im offenen Internet zur Bestellung anbieten, versichern zwar, dies sei absolut legal und unbedenklich - ab wann die Polizei bzw. ein Gericht jedoch eine eindeutige Konsumabsicht erkennt, ist schwer zu sagen und hängt wahrscheinlich von den Begleitumständen ab. Wir konnten bisher keine Informationen zu derartigen Gerichtsurteilen ausfindig machen.

Will man die Pflanzenteile zu Konsumzwecken verwenden, ist es ratsam, hierbei die Safer-Use-Regeln bspw. zu MAO-Hemmern und / oder zu Ayahuasca zu beachten.

Beste Grüße
Dein Dr.-Frühling-Team


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

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