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Haaranalyse

Haaranalyse

Nehmen wir mal an seit Mitte August 2020 keine drogen mehr genommen zu habe( amphetamine) und dann im Dezember seine Haare bis auf 1 cm abrasiert und im März 2021 eine Haaranalyse abgibt, sind dann noch die Haare voll mit Drogen rückstände?


Dr.-Frühling-Team:

Hallo,

Du möchtest wissen, ob Amphetaminkonsum vor August 2020 per Haaranalyse heute noch nachweisbar ist, wenn die Haare im Dezember 2020 auf 1 cm Länge rasiert wurden.

Die Kurzantwort ist: Nein, es ist sehr, sehr unwahrscheinlich.

Prinzipiell lagern sich die meisten Abbauprodukte von Substanzen in den Haaren ab und bleiben in der festen Haarstruktur sehr lange gespeichert. Daher werden Haaranalysen vor allem dann angewendet, wenn nachgewiesen werden soll, was und wann in den letzten Monaten konsumiert wurde. Neben der Länge der Haarprobe spielt dabei auch die Dosis / Konsumhäufigkeit eine wichtige Rolle. Gelegentlicher Konsum ist nur schwer nachweisbar, regelmäßiger dagegen sehr gut. Es kann sogar prinzipiell festgestellt werden, welche Konsumform gewählt wurde. Dies beschreiben z.B. die Autor*innen der Uni Zürich in ihrem Übersichtsartikel „Sinn und Unsinn von Haaranalysen“ von 2016 (vgl. https://www.zora.uzh.ch/id/eprint/124886/1/smf-02675.pdf  S.468 ff).

Die Nachweisbarkeit von Drogen im Kopfhaar ist durch die Haarwachstumsgeschwindigkeit begrenzt. Durchschnittlich beträgt diese etwa 0,8 bis 1,3 cm pro Monat. Das bedeutet, wenn das Haar zum Beispiel eine Länge von 4 cm hat, kann man in etwa den Konsum der letzten 4 Monate nachweisen. 

Wenn im Dezember die Haare auf 1cm gekürzt wurden, können höchstens Substanzen nachgewiesen werden, die 1 bis maximal 2 Monate vor dem Haarschnitt konsumiert wurden, je nachdem wie schnell oder langsam das Haar wächst. 

Zum Zeitpunkt der Haaranalyse liegt nach Deinen Angaben der letzte Konsum 7 Monate zurück. Demnach sollten keine Rückstände bei der Haaranalyse zu finden sein. 

Weitere wichtige Infos findest Du auch hier: Haaranalyse | drugscouts.de

 

Viele Grüße

Dein Dr.-Frühling-Team


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

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