Lexikon
Drogenschnelltest
Drogenschnelltest ist ein Sammelbegriff für Verfahren, mit denen es möglich ist, in Körperflüssigkeiten (Schweiß, Speichel, Urin) und auf Oberflächen (Ausweis, Geldscheine, Gepäck, Haut) das Vorhandensein von (meist illegalisierten) psychoaktiven Substanzen nachzuweisen.
Es wird also nicht die Probe einer Substanz selbst getestet [dazu siehe Drug Checking], sondern ob die Substanz bzw. bei wasserlöslichen Substanzen deren Umwandlungsprodukt im oder am Körper einer Person oder an einem Gegenstand vorhanden ist.
Diese Testverfahren werden auch Schweißtest, Schnelltest, Wischtest oder Sofort-Screening genannt. Sie werden oft von Polizei, Zoll [Drogenfahndung] und Militär, in Justizvollzugsanstalten sowie zur "Arbeitsplatzsicherheit" in Schulen, Flughäfen und Betrieben verwendet. Behörden oder Unternehmen nutzen diese Tests, um einen Anfangsverdacht auf den Konsum illegalisierter Drogen zu verhärten. Bestätigt sich der Verdacht, wird er als Rechtfertigung für weitere Untersuchungen/Testverfahren benutzt.
Drogenschnelltests sind in Apotheken oder Headshops und im Internet erhältlich. Mit verschiedenen Versionen des Tests lassen sich Stoffgruppen bzw. einzelne Stoffe [Opiate, Cannabis, Amphetamine, Metamphetamine, Benzodiazepine sowie Kokain] nachweisen. Die Tests sind ohne Vorbereitung überall einsetzbar. Das Ergebnis kann nach wenigen Minuten abgelesen werden. Je nachdem, wie viele Substanzen ein Drogenschnelltest nachweisen kann, kostet dieser 10 - 50 Euro.
Wischtest (Speichel-/Schweißtest)
Der Drogenwischtest ist der gebräuchlichste Drogenschnelltest. Er wird mit einem vorgefertigten Teststreifen durchgeführt, der sich bei Kontakt mit der jeweils nachzuweisenden Substanz [Cannabis, Kokain, Heroin etc.] verfärbt.
Die Entnahme der Proben erfolgt durch das kurze Anfeuchten der Wischflächen mit Schweiß oder Speichel. Soll von Oberflächen wie z.B. Autositzen oder Spiegeln Proben genommen werden, wird auf diesen ebenfalls entlang gewischt. Der Teststreifen bindet dabei Anteile des Schweißes, der Haut oder Substanzreste von einer Oberfläche und verfärbt sich bei einer positiven Reaktion.
Die benötigte Menge der getesteten Substanz[en] zur Nachweisbarkeit auf Oberflächen liegt bei 2-50 ng [Nanogramm] und in Körperflüssigkeiten bei 20-300 ng der jeweiligen Substanz[en]. Dies sind die so genannten Cut-off-Werte.
Im Speichel sind Drogen über Stunden hinweg feststellbar, auf Oberflächen können je nach Reinigungsart und -frequenz bis zu 12 Monate Spuren gefunden werden.
Urintest
Eine weitere Möglichkeit, eventuellen Drogenkonsum nachzuweisen, sind Urintests. Es gibt verschiedene Urinproben-"Methoden" und -"Gerätschaften".
Meist handelt es sich um Teststreifen, die in den noch warmen Urin eingetaucht werden müssen. Nach einigen Minuten zeigen sie eine Verfärbung an einer oder mehreren Stellen (teilweise auch zur Kontrolle für ein negatives Testergebnis).
Es gibt sowohl Tests, die nur nach einer Substanz suchen, als auch Tests, die gleich auf mehrere Substanzen testen. Üblicherweise werden Teststreifen für Opiate/Opioide (Heroin, Codein, Morphin etc.), Methadon, Speed (Amphetamin), Ecstasy (MDMA, MDA, MDEA etc.), Methamphetamin, Kokain, Cannabinoide, Barbiturate, Benzodiazepine, PCP und trizyklische Antidepressiva angeboten.
Bei den Teststreifen wird meist das Prinzip des "Kompetitiven Immunoassays" angewendet. Diese Teststreifen haben jeweils eine Nachweisgrenze (siehe: Cut-off-Wert), ab der eine bestimmte Konzentration der Droge bzw. ihrer Stoffwechselprodukte im Urin nachgewiesen werden kann.
Die Nachweiszeiten von verschiedenen psychoaktiven Substanzen im Urin findest Du in unserer Nachweiszeitentabelle.
Auf Grund ihrer unzureichenden Aussagekraft haben Schnelltests vor Gericht keine Beweiskraft, es bedarf einer Bestätigung durch einen Blut-, Haar- oder Urintest eines zertifizierten Labors.
Beachtenswert
Wenn Du als Fußgänger_in oder Autofahrer_in von der Polizei angehalten wurdest, bist Du nicht verpflichtet einen Schnelltest zu machen.
Vor Durchführung eines Tests müssen die Beamt_Innen ihren Anfangsverdacht auf Drogenkonsum begründen. Ein triftiger Grund könnte auffälliges Verhalten sein, das auf Konsum von Substanzen hinweist: Sprachstörungen, veränderte Pupillengröße, Schweißausbrüche, verdächtige Fahrweise.
Die Beamt_innen können Dich nicht zur Durchführung eines Speichel- oder Urintests zwingen. Eine Verweigerung des Schnelltests darf nicht als Verdachtsmoment für Drogenkonsum gewertet werden, führt jedoch meist zu einer Blutentnahme auf dem Revier. Mehr Infos zu Drogen im Straßenverkehr und Verhalten bei Polizeikontrolle findest Du hier.
Gibst Du bspw. bei einer Verkehrskontrolle eine Urinprobe zum Schnelltest ab, so kann diese später in ein Labor versendet und dort mit anderen Verfahren auf verschiedene Substanzen getestet werden.
Drogentest am Arbeitsplatz
Generell stellen alle Drogentests am Arbeitsplatz [also Blut-, Urin-, Speichel-, Atemtests] einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmer_innen dar. Solche Tests dürfen nur freiwillig und mit der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin durchgeführt werden. Dabei wäre eine Ablehnung eines Tests seitens des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin kein Kündigungsgrund und darf auch sonst keine Konsequenzen nach sich ziehen. Allerdings wird die Verweigerung eines Drogentests innerhalb einer Einstellungsuntersuchung oft als Eingeständnis von Drogenkonsum gesehen. Man sollte also darauf achten, welche Firmen bei Einstellungsuntersuchungen oder in regelmäßigen Abständen bei ihren Mitarbeiter_innen Drogentests durchführen.
Eine Liste von Firmen, die Drogentest durchführen: http://timestream.org/bin/drugcheck.pl
Ausnahmen der Regelung, dass ein Drogentest in die Persönlichkeitsrechte der jeweiligen Person eingreift:
- Bei freiwilliger Verpflichtung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin im Arbeitsvertrag, an solchen Tests teilzunehmen. Jedoch ist diese "freiwillige" Verpflichtung oft Voraussetzung, dass man eingestellt wird, was wiederum die "Freiwilligkeit" in Frage stellt.
- Wenn gesetzliche oder behördliche (gerichtliche) Anordnungen bestehen, den Test durchzuführen.
In diesen Fällen kann eine Verweigerung der/des Tests die Entlassung nach sich ziehen.
Drogentest bei der Bundeswehr
Ein Drogenscreening darf bei Grundwehrdienstleistenden im Rahmen der Musterungs- und Verfügbarkeitsuntersuchung bei bestehenden Anhaltspunkten für den Konsum auch ohne dessen Zustimmung vorgenommen werden. Wenn bei der Musterung solche Anhaltspunkte für den Konsum psychoaktiver Substanzen bestehen oder dieser freiwillig zugegeben wird, erfolgt das Drogenscreening anhand der Urinprobe. Bestätigt das Ergebnis einen Konsum, wird nach ca. 14 – 21 Tagen ein weiterer unangekündigter Urintest durchgeführt. Bei weiteren Drogenscreenings bedarf es einer Information und einer schriftlichen Einwilligung. Für Freiwilligenbewerber_innen und Bewerber_innen des fliegerischen Dienstes ist ein Drogenscreening obligatorisch.
Ob tatsächlich immer eine schriftliche Erlaubnis eingeholt wird, ist fraglich. Des Weiteren gibt es keine öffentlichen Informationen dazu, ob und in welchen Fällen zwischendurch weitere Drogenscreenings angeordnet werden. Bei einer psychologischen Untersuchung vor Auslandseinsätzen, im Sanitätsbereich, bei Ausbildungen der Luftwaffe oder Spezialeinheiten ist eine weitere Untersuchung durchaus denkbar.
Drogentest beim Zivildienst
Nach dem Dienstantritt findet eine Einstellungsuntersuchung statt, die innerhalb der ersten vier Tage durchgeführt werden soll, sich jedoch auch verzögern kann. Bei dieser Untersuchung wird nach dem Konsum von Drogen gefragt und oftmals ein Drogenscreening anhand einer Urinprobe durchgeführt. Wenn Du während des Zivildienstes als Fahrer eingesetzt werden sollst, ist dieser verpflichtend, und auch bei anderen Tätigkeiten, z.B. der Arbeit mit Drogenkonsument_innen kann ein solcher Test durch das zuständige Bundesamt angeordnet werden. Solltest Du zugeben, dass Du psychoaktive Substanzen konsumierst oder konsumiert hast, führt dies zum Ausschluss vom Fahrdienst, in manchen Fällen auch zur Versetzung in eine andere Zivildienststelle. Dies gilt auch, wenn keine Nachweise in Deinem Urin festgestellt wurden und ist unabhängig von der Häufigkeit des Konsums. Während des Zivildienstes kann es zu weiteren Drogenscreenings kommen, jedoch nur, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass jemand nicht oder vorübergehend nicht zivildienstfähig ist.
Schnelltest für Angehörige
Ein heimlicher Test stellt die Vertrauensbasis innerhalb einer Beziehung (in Familie, Partnerschaft, Freundschaft) auf eine harte Probe. Zu bedenken bleibt, dass man nicht alle Substanzen mit diesen Tests nachweisen und das Ergebnis auch falsch sein kann. Man kann auch keine Rückschlüsse auf Menge und Art des Konsums ziehen. Der Einsatz sollte also ganz nach der individuellen Situation entschieden werden und gut überlegt sein.
Hier einige Anfragen zum Thema unfreiwillige Drogentests: "meine-eltern-wollen-mich-testen-wie-lange-ist-thc-mit-urinschnelltests-nachweisbar" und "Eltern wollen Haartest".
Hier einige der wichtigsten Hersteller_innen für Drogentests:
https://www.drogendetektive.com/
www.drogenscreening.info - Informationen zum Drogenscreening
www.alkomat.net (Hersteller_innenseite "ACE", auch Produkte anderer Hersteller_innen)
https://www.toxicology.abbott/en/index.html (Hersteller_innenseite - stellen High-Tech-Geräte)
http://securetec.webseiten.cc/cms/front_content.php?changelang=1&idcat=5 (Hersteller_innenseite)
www.datia.org (Lobby der US-amerikanischen Drogentesthersteller_innen)
www.mahsan.de (Hersteller_innenseite)
www.nal-vonminden.com/de/start.html (Hersteller_innenseite)
www.drugident.com (Hersteller_innenseite)