Neue Wege im Umgang mit Kompensationsmaßnahmen

Mit einer Reihe an Workshops bietet das Vorhaben RAMONA im Oktober Einblicke in die aktuellen Ergebnisse des Vorhabens. Das Ziel des Vorhabens ist es, innovative Strategien für die naturschutzfachliche Eignung unterschiedlicher Landnutzungen sicherzustellen und Belange des Boden-, Natur- und Artenschutzes sowie der Erholung zu vereinen.

Anmeldungen sind über die Homepage der Umweltakademie Baden-Württemberg möglich. Unten finden Sie die Detailinformation der jeweiligen Termine. Das gesamte Programm der Workshop-Reihe kann hier heruntergeladen werden.

Kompensationsmaßnahme und dann? – Pflege und Monitoring erfolgreich umsetzen!
18. Oktober 2022

Unvermeidbare und erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft müssen nach §13 BNatSchG durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Verluste in den Schutzgütern werden an anderer Stelle ausgeglichen und verlorener Lebensraum wiederhergestellt.

Die Umsetzung der festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist allerdings nur ein erster Schritt auf dem Weg zum gewünschten Zielzustand. Das Entwicklungsziel ist oft kein Selbstläufer. Es wird teilweise erst über Jahre mit einer fachgerechten Pflege (z.B. Gehölzschnitt, Mahd…), erreicht. Nur durch regelmäßige Zustandskontrollen, dem Monitoring, kann das Erreichen des angestrebten Zielzustands sichergestellt werden. Nach §14 Abs. 4 BNatSchG ist der „Verantwortlich[e] für die Ausführung, Unterhaltung und Sicherung der Verursacher oder dessen Rechtsnachfolger“. Ausgleichsmaßnahmen müssen dauerhaft, aber mindestens so lange wie der Eingriff erhalten bleiben. Das bedeutet, die Flächen dauerhaft zu pflegen und rechtlich zu sichern (§15 Abs. 4 BNatSchG).

Die Praxis zeigt, dass die Pflege und das Monitoring von Kompensationsmaßnahmen häufig vernachlässigt werden, die Entwicklung hin zum Zielzustand nicht fachlich begleitet wird oder manchmal nicht einmal die Lage der Ausgleichsflächen bekannt ist. Das Seminar präsentiert unterschiedliche Herangehensweisen für die fachgerechte Pflege und das Monitoring von 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Neben der grundsätzlichen Stellung des Monitorings in der Eingriffs- und Ausgleichsregelung kommen auch die Herausforderungen bei der Pflege von Kompensationsmaßnahmen aus kommunaler Sicht zur Sprache, und es werden ausgewählte Praxisbeispiele präsentiert.

Landschaftsplan – Königsinstrument zur Planung von Kompensationsmaßnahmen mit „Mehrwert“
20. Oktober 2022

Nach §13 BNatSchG sind unvermeidbare erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. In der Praxis werden diese Kompensationsmaßnahmen leider oft unter Zeitdruck konzipiert und es wird auf die am einfachsten verfügbaren Flächen zurückgegriffen. Dadurch geht die Chance verloren, Kompensationsmaßnahmen strategisch aufeinander abzustimmen, und z.B.  Trittflächenbiotope für bestimmte Arten zu generieren, einen Biotopverbund aufzubauen oder auch Synergieeffekte mit dem Hochwasserschutz oder der Naherholung und Umweltbildung zu realisieren.

Dabei haben sehr viele Kommunen ein ganzheitliches Instrument in der Schublade liegen, in dem die Flächen mit sinnvollen naturschutzfachlichen Zielen belegt sind, und eine vorausschauende integrierte Kompensationsplanung ermöglicht: den Landschaftsplan.

Eine Untersuchung des Forschungsprojekts RAMONA ergab, dass der Landschaftsplan zwar in der Theorie als sinnvoll für die Planung von Kompensationsmaßnahmen erachtet, in der Praxis jedoch selten hinzugezogen wird. Die Erhebung zeigte, dass der Landschaftsplan in baden-württembergischen Gemeinden unter 20.000 Einwohnern fast nie für die Planung von Ausgleichsmaßnahmen zu Grunde gelegt wurde, obwohl das Instrument in diesen Gemeinden bekannt ist.

Durch Heranziehen des Landschaftsplans bei der Suche nach geeigneten Kompensationsflächen und ‑maßnahmen könnten zum einen die Ziele des Planes besser umgesetzt werden und zum anderen Kompensationsmaßnahmen nachhaltiger und allumfassender geplant und umgesetzt werden. Im Vergleich zu anderen Konzepten stellt ein fachlich gut aufgestellter Landschaftsplan ein Instrument dar, das ganzheitliche Ansätze wie z.B. den Biotopverbund oder Totholzkonzepte integriert.

In diesem Seminar wird der Landschaftsplan als Instrument und mit seinen Möglichkeiten zur Einsetzung bei der Planung und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen vorgestellt und diskutiert.

Produktionsintegrierte Kompensation – Ein kooperativer Ansatz
25. Oktober 2022

In dicht besiedelten Gebieten wie der Region Stuttgart ist der Druck auf die unbebaute Fläche hoch. Der Bedarf an Entwicklungsflächen für Wohnen, Arbeiten, Mobilität und Infrastruktur konkurriert mit dem Natur- und Landschaftsschutz, der landwirtschaftlichen Produktion von Nahrungsmitteln sowie dem Bedarf nach naturnahem Erholungsraum. In diesem Kontext Flächen zu finden, auf denen nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden können, ohne der Landwirtschaft produktive Fläche zu entziehen, ist meist bereits unmöglich. Bei der Umsetzung vieler Bauvorhaben verliert die Landwirtschaft also zweimal an Fläche: durch den Eingriff selbst und durch die Kompensation.

In der Vergangenheit wurden meist Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen umgesetzt, die dann keine weitere landwirtschaftliche Nutzung mehr ermöglichten oder den Ertrag stark minderten. Dies ist vor allem dann problematisch, wenn der Landwirtschaft hochwertige Ackerböden verlorengehen (z. B. durch die Umwandlung von Ackerflächen in Gehölzstreifen oder Streuobstwiesen).

Eine noch nicht überall etablierte Alternative stellt in diesem Kontext die produktionsintegrierte Kompensation (kurz: PiK) dar. Dabei werden Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen in die Produktion integriert, d. h. die weitere landwirtschaftliche Flächennutzung wird bei gleichzeitiger naturschutzfachlicher Aufwertung ermöglicht. Durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Fläche wird gleichzeitig die dauerhafte Pflege und Umsetzung der Kompensation gesichert.

Das Seminar stellt verschiedene PiK-Maßnahmen vor, legt die Akzeptanz der Maßnahmen seitens der Landwirtschaft dar und betrachtet PiK-Maßnahmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Rechtliche Rahmenbedingungen für die dauerhafte Sicherung und die Bewertung von PIK-Maßnahmen werden angesprochen und die im Projekt RAMONA entwickelte Suchraumkulisse für PiK-geeignete Flächen in der Region Stuttgart vorgestellt. Zudem wird der im Rahmen von RAMONA entwickelte PIK-Praxisleitfaden präsentiert.

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