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Rechtliche Warnung

Liebe Leser, liebe Betreiber dieser Internetplattform!

Ich bin zufällig im Rahmen meiner Arbeit mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs auf diese Seite gestoßen und habe in diesem Zusammenhang die Infos über GBH/GBL gelsen.

Dabei ist mir aufgefallen, dass für den Fall, dass jemand durch eine Überdosis GBL bewusstlos wird, genau zu dem Verhalten geraten wird, wehalb jemand wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt wurde. Einzige Besonderheit war, dass der Angeklagte eine Flasche mit GBL für alle anwesenden User zur Verfügung gestellt hatte (was häufig der Fall sein wird). Nur daraus wird seine Verantwortlichkeit für den Tod abgeleitet. Er hatte sogar auch ausdrücklich darauf hungewiesen, dass die Substanz nur stark verdünnt konsumiert werden dürfe. Einer der anderen User hielt sich nicht daran, trank eine unverdünnte Menge, wurde bewusstlos und verstarb im Ergebnis.

Vorher tat der Angeklagte exakt das, wozu hier geraten wird: Er brachte den Bewusstlosen in die stabile Seitenlage und kontrollierte dessen Atemfrequenz und bewahrte Ruhe... Was er nicht tat: er rief nicht sofort einen Rettungswagen, als die Atemfreuquenz langsam war (alle 6-8 Sekunden). Hätte er den ärztliche Hilfe gerufen, hätte die Person mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet werden können.

Daher mein Anliegen: Bitte ändert euren Text dahingehend, dass SOFORT ein Rettungswagen zu rufen ist, sobald jemand in so einen Drogenschlaf fällt durch GBL. Es kann einerseits ein Leben retten und andererseits die übrigen vor langjährigen Gefängnisstrafen bewahren.

Hier ein Link zu der erwähnten Entscheidung: www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/15/1-328-15.php

 

Mit freundlichen Grüßen

Jeannette Will

Substanzen

  • GHB, GBL & BDO [Liquid Ecstasy]

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Kommentare

Kommentar von drug scouts |

GBL-Überdosis und der Notarzt

Hallo Frau Will,

da haben Sie natürlich vollkommen Recht. Wenn jemand unter Einfluß von GHB/GBL bewusstlos wird, sollte man immer zuerst den Notarzt rufen, daher schreiben wir dies in unseren Substanzinfos auf ausdrücklich!

Wir zitieren uns selbst: "Hat jemand eine GHB- / GBL-Überdosis eingenommen, ist nicht ansprechbar/ bewusstlos oder atmet nicht mehr: Notarzt/Notärztin rufen!"

Siehe zweite Hälfte des Abschnitts "Safer Use" hier:
http://drugscouts.de/de/lexikon/gbl

und hier:
http://drugscouts.de/de/lexikon/ghb

Mit freundlichen Grüßen,
Die Drug Scouts
 

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